Strafverteidigung

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Was hat ein Strafverteidiger im IT- und Datenschutzrecht zu suchen?

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ – diese Phrase wird seit Jahren von der Politik bemüht. Ich kann sie nicht mehr hören! Interessant ist sie trotzdem, denn für Opfer von Cybercrime ist es oft eine bloße Wunschvorstellung, da viele an den analogen Ermittlungsmethoden der Behörden verzweifeln und alleine dastehen. Andererseits kann durch punktuell völlig übertriebene Strafverfolgung wegen Posts oder Likes in sozialen Netzwerken plötzlich Jedermann der Staatsgewalt ausgesetzt werden (ich verweise auf das sog. „Pimmelgate“, als ein Politiker in einem Twitter-Post mit „Du bist so 1 Pimmel“ erwähnt wurde und dies eine Wohnungsdurchsuchung beim Verfasser auslöste.

Letztlich ist es wie überall: Jede – zumindest von jemandem behauptete – Handlung kann zu einer Strafverfolgung führen. Das gilt für Privatpersonen wie für Unternehmen.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten sind besonders exponiert, da diese Daten einmal für Hacker interessant sind und andererseits Datenschutzverstöße selbst auch strafbar sein können. Privatpersonen, deren personenbezogene Daten dann missbraucht werden, zahlen am Schluss die Zeche. Natürlich gibt es auch noch Täter oder vermeintliche Täter, die z.B. aufgrund von Identitätsdiebstahl ins Fahndungsvisier von Ermittlern geraten und einen technisch versierten Verteidiger benötigen.

Überall wo es in besonderem Maße auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften ankommt und wo die Tragweite von Fehlverhalten besonders weit sein kann, also im Internet, spielt die Musik im Strafrecht.

Was macht ein Strafverteidiger?

Die ureigenste Aufgabe eines Fachanwalts für Strafrecht ist die Strafverteidigung. Also die Vertretung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, in dem er sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf wehrt. Aber nicht nur die Verteidigung von Beschuldigten, auch die Vertretung von Opfern und Geschädigten gehört dazu. Bei der Beratung von Unternehmen geht es häufig auch um präventive Beratung, um strafrechtliche Risiken zu umschiffen oder Compliance-relevante Vorfälle aufzuklären.

Die Besonderheit im IT-Strafrecht / Cybercrime ist, dass die Sachverhalte häufig rein digital vorliegen. Damit auch die Beweismittel. Das führt dazu, dass auch die Ermittlungen (IT-Forensik) sich auf digitale Beweismittel konzentrieren müssen. Das ist nicht immer einfach, denn der Staat, der alleine für die Strafverfolgung zuständig ist, hat zu wenig Ressourcen. Sowohl personell als auch fachlich unterliegt die Strafverfolgung im Internet großen Defiziten. Für Opfer frustrierend, da die Polizei häufig schon bei der Anzeige von IT-Sachverhalten abwinkt, weil man im Internet niemanden ermitteln könne. Aus Tätersicht meistens ein Glücksfall, weil gar nicht erst ermittelt wird. Wird dann aber doch ermittelt, gibt es kaum ein angemessenes Maß: Entweder mit völlig übertriebenen Mitteln (s.o. Pimmelgate) oder halbherzig mit dem Mindset, dass eh kein Täter gefasst werden wird.

An diesen Stellen kann ein technisch versierter Strafverteidiger ansetzen:

Strafanzeigen können bei spezialisierten Staatsanwaltschaften erstattet werden. Beweismittel können durch eigene Ermittlungen, Untersuchungen oder Gutachten bereits aufbereitet werden, sodass den Ermittlungsbehörden rechtliche und technische Hilfestellungen geleistet werden können. Defizite in Ermittlungen können so entweder verhindert oder überhaupt erst aufgezeigt werden. Viele Ermittlungen scheitern bereits am technischen Verständnis des Sachverhalts. Es geht also auch um die „Übersetzung“ von Sachverhalten, um Ermittlungen überhaupt erst zu ermöglichen oder auch zu verhindern.

Gerade wegen dieser Komplexität, die neben der rechtlichen als auch der technischen Expertise auch Fingerspitzengefühl erfordert, ist die Strafverteidigung in diesem Bereich so wichtig.

Technischer Hintergrund ist das A und O auch für Juristen

Vor meiner Tätigkeit als Strafverteidiger war ich über 17 Jahre in der Software-Entwicklung (Full-Stack-Developer) tätig. Schon damals war man zunehmend auch mit strafrechtlichen Risiken konfrontiert: Darf ich bei Sicherheitsüberprüfungen (sog. Penetrationstest) Sicherheitslücken suchen? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig, um nicht fahrlässig zu handeln? Wer ist für rechtswidrige Inhalte auf Online-Plattformen verantwortlich? Diese Fragen haben mich auch in der juristischen Laufbahn begleitet, sodass von Beginn an die Spezialisierung im IT-Strafrecht erfolgte. Zwischenzeitlich wurde das Strafrecht sehr stark um Verbote im Digitalen erweitert.

Technische Sachverhalte müssen daher auch von Anwälten verstanden werden, denn nur so können diese in den richtigen juristischen Rahmen gegossen werden. Das gleiche gilt auch für Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Leistungsübersicht in der Strafverteidigung

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich im gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. Angefangen von der einfachen Körperverletzung, der Drogenbestellung im Darknet bis hin zu komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Umfangsprozessen berate ich überall, wo es strafrechtliche Risiken gibt:.

  • Strafverteidigung im engeren Sinne
    • Betäubungsmittel
    • Körperverletzung
    • Betrug
    • Diebstahl
    • Verkehrsstraftaten
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Jugendstrafrecht
  • Opfervertretung
    • Identitätsdiebstahl
    • Datenmissbrauch
    • Betrug (z.B. Cryptowährungen)
    • Hacking
    • Doxxing
  • Unternehmensstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
    • IT-Compliance
    • IT-Sicherheitsrecht
    • Wettbewerbsstrafrecht
    • Datenschutzstrafrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Präventivberatung
    • Betrug, Untreue, Korruption
    • Insolvenzverschleppung
    • Steuerstrafrecht
    • Whistleblower

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Claus Erhard ist ein angesehener Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht mit Sitz in München. In seiner Kanzlei erhard.rechtsanwälte hat er sich auf die engagierte Vertretung seiner Mandanten in komplexen Rechtsfällen spezialisiert.

Mit über 17 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung kombiniert er juristische Expertise mit technischem Know-how, was ihn besonders wertvoll in Fällen macht, die IT-Forensik erfordern. Erhard ist bekannt für seine gründliche Arbeitsweise und klare Kommunikation, wobei er sich leidenschaftlich für die Interessen seiner Klienten einsetzt.

Sein Team bietet umfassende rechtliche Betreuung, die durch fachliche Kompetenz und ein tiefes Verständnis für die technischen Aspekte des IT-Rechts geprägt ist.

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Leistungen

Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwälte

Als „Cyberrechtsanwälte“ arbeiten wir in einem hochspezialisierten Team aus Rechtsanwälten und IT-Partnern in Kooperation zusammen. Wir bieten Ihnen daher anwaltliche Beratung, hand-in-hand mit den Lösungen unserer Hacker, Forensiker oder Ermittler. Unser Anwaltsteam aus Deutschland, Österreich und aus der Schweiz freut sich darauf, Sie u.a. in diesen Rechtsbereichen zu beraten: 

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