Geld zurück bei Kryptobetrug: Wie man durch Festnahme des Schuldners Ansprüche sichern kann (§ 918 ZPO)
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets haben nicht nur die Finanzwelt revolutioniert, sondern auch neue Möglichkeiten für Betrüger geschaffen. Wenn ein Täter oder Teilnehmer, z.B. ein Finanzagent, von der Polizei identifiziert worden ist, stellt sich immer die Frage, wie man am besten vorgeht, um das verlorene Geld zurückzuholen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den persönlichen Arrest des Schuldners, also die Festnahme zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen.
Was ist Kryptobetrug?
Kryptobetrug umfasst eine Vielzahl von Betrugsmethoden, die darauf abzielen, das Vertrauen der Opfer auszunutzen und deren Vermögen zu stehlen. Typische Szenarien sind:
Fake-Trading-Plattformen: Täter locken mit unrealistischen Renditeversprechen. Eingezahlte Gelder werden jedoch nie investiert, sondern direkt abgezogen. Mehr Informationen zu aktuellen Betrugsbrokern finden Sie hier.
Pig Butchering und Love Scams: Über DatingApps und Social Media geraten die Opfer in die Fänge von Liebesbetrügerinnen und Liebesbetrügern, die erst nur chatten wollen, später motivieren sie die Opfer zum Kryptoinvestment oder „Pump and Dump“-Scams.
Job Betrug: Arbeitssuchende werden von Tätern als Minijobber angeworben, um angeblich für die Eröffnung von Bankkonten als Softwaretester zu arbeiten. Teilweise geht es auch um die Bewertung von Hotels (Booking-Betrug).
Phishing-Angriffe: Zugangsdaten zu Wallets oder Börsenkonten werden gestohlen. Aktuell gibt es viele Fälle zum Binance SMS Phishing.
Identitätsdiebstahl: Täter eröffnen Konten im Namen der Opfer, um Geld zu waschen oder weitere Betrügereien zu begehen.
Die Anonymität und Unumkehrbarkeit von Blockchain-Transaktionen machen es schwierig, Gelder zurückzuholen. Doch mit einem gezielten rechtlichen Vorgehen können Opfer ihre Chancen verbessern.
Wie die Polizei die Täter ermittelt
Die Ermittlung von Tätern im Zusammenhang mit Kryptobetrug stellt für die Polizei eine besondere Herausforderung dar, da Transaktionen in Kryptowährungen oft pseudonym und grenzüberschreitend stattfinden. Dennoch gibt es verschiedene Ansätze, um Täter zu identifizieren. Eine wichtige Methode ist die Blockchain-Analyse, bei der spezialisierte Software genutzt wird, um Transaktionsmuster zu erkennen und Wallets mit bekannten Kriminellen oder Darknet-Marktplätzen zu verknüpfen. Zudem kann die Polizei mit Kryptobörsen und anderen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten, um verdächtige Adressen zu identifizieren und personenbezogene Daten, wie IP-Adressen oder Verifizierungsdokumente, zu erhalten.
Eine weitere Strategie ist die Überwachung von Auszahlungswegen, da Täter oft versuchen, ihre Kryptowährungen in Fiat-Währungen umzuwandeln, was in der Regel über regulierte Plattformen geschieht. Darüber hinaus kommen klassische Ermittlungsmaßnahmen wie verdeckte Ermittlungen, informelle Kooperationen mit internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie der Einsatz von forensischer IT-Analyse und Social-Engineering-Techniken zum Einsatz, um Verdächtige aus der Anonymität zu holen.
In manchen Fällen ist die Identifikation der Täter jedoch leichter. Wenn Täter oder Teilnehmer durch Ermittlungen vor Ort oder durch Bankdaten identifiziert werden können, ist an zivilrechtliche Maßnahmen (parallel zu den polizeilichen Ermittlungen) zu denken. Nicht selten streiten die Schuldner alles ab oder versuchen sich ins Ausland, z.B. nach Dubai, Malta oder Zypern abzusetzen, um so Gerichtsverfahren in Deutschland zu entkommen. Geschädigte Gläubiger sind hier dank § 918 ZPO nicht schutzlos. Schuldner können festgenommen werden, wenn die Zwangsvollstreckung gefährdet ist.
Exkurs: Für Täter ist Dubai ohnehin kein guter Ort, um unterzutauchen: Krypto-Betrug ist in den Vereinigten arabischen Emiraten sowohl nach allgemeinem Recht als auch nach den Prinzipien der Scharia strafbar. Das Cybercrime-Gesetz sieht in Artikel 41 des Bundesgesetzes Nr. 34/2021 für Täter, die ohne Lizenz Kryptowährungen propagieren oder betrügerische Portfolios verwalten, Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und hohe Geldstrafen vor. Zudem werden Werbung und Vermittlung nicht anerkannter Kryptowährungen streng geahndet. Nach dem Scharia-Recht sind Betrug und Täuschung verboten, da sie gegen islamische Prinzipien wie Ehrlichkeit und Fairness verstoßen. Die VAE verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Krypto-Betrug, um finanzielle Sicherheit und die Einhaltung islamischer Werte zu gewährleisten.
Festnahme: Der persönliche Arrest nach § 918 ZPO
Der persönliche Arrest ist ein Instrument des einstweiligen Rechtsschutzes und dient dazu, die Durchsetzung von Geldforderungen zu sichern. Er richtet sich direkt gegen den Schuldner und kann beispielsweise dessen Bewegungsfreiheit einschränken oder Dokumente sicherstellen lassen. Der persönliche Arrest wird in Fällen angewendet, in denen ein dinglicher Arrest (§ 917 ZPO), der sich auf Vermögenswerte bezieht, nicht ausreicht.
Voraussetzungen für den persönlichen Arrest
- Arrestanspruch: Es muss eine bestehende Geldforderung vorliegen (z. B. Schadensersatzanspruch aus Betrug gemäß § 263 StGB).
Die Forderung muss nicht rechtskräftig tituliert sein; es genügt, dass sie glaubhaft gemacht werden kann. - Arrestgrund: Es muss eine konkrete Gefahr bestehen, dass der Schuldner die Vollstreckung vereitelt oder erschwert. Beispiele hierfür sind Flucht ins Ausland, Verschleierung von Vermögenswerten (z. B. Transfer von Kryptowährungen auf anonyme Wallets) oder die Vernichtung von Beweismitteln. Der Antragsteller muss diese Gefahr glaubhaft machen können – etwa durch Zeugenaussagen oder Transaktionsnachweise.
- Subsidiarität: Der persönliche Arrest kommt nur in Betracht, wenn ein dinglicher Arrest (z. B. Pfändung von Vermögenswerten) nicht ausreicht oder unmöglich ist.
Ablauf des Arrestverfahrens
1. Vorbereitung und Beweissicherung: Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten Betroffene alle relevanten Beweise sammeln und dokumentieren:
Transaktionsnachweise: Blockchain-Daten (z. B. Wallet-Adressen und Transaktions-IDs). Kommunikation mit dem Betrüger: E-Mails, Chatverläufe oder Nachrichten über soziale Medien. Screenshots betrügerischer Plattformen: Diese können helfen, das Vorgehen des Täters darzustellen.
2. Antragstellung beim zuständigen Gericht: Der Antrag auf persönlichen Arrest muss schriftlich bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden – in der Regel beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners oder beim Landgericht bei Streitwerten über 5.000 €. Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten: Antragsbegründung: Darlegung des Anspruchs (z. B. Rückforderung einer bestimmten Summe) sowie des Arrestgrunds (z. B. drohende Flucht). Glaubhaftmachung: Vorlage von Beweisen wie eidesstattlichen Versicherungen, Transaktionsdaten oder Zeugenaussagen.
3. Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht entscheidet im Eilverfahren – oft ohne mündliche Verhandlung – über den Antrag auf persönlichen Arrest. Es prüft dabei insbesondere: Ob ein dringender Verdacht auf eine Forderung besteht (zivilrechtlich oder strafrechtlich).
Ob die Gefahr besteht, dass der Schuldner die Vollstreckung vereitelt. Wird dem Antrag stattgegeben, erlässt das Gericht einen Arrestbefehl, der Maßnahmen wie die Beschlagnahme von Ausweisdokumenten oder sogar eine vorläufige Inhaftierung anordnen kann.
4. Vollziehung des Arrests: Der Arrestbefehl muss innerhalb eines Monats vollzogen werden (§ 929 Abs. 2 ZPO). Ein Gerichtsvollzieher setzt den Arrest um und kann beispielsweise: Den Schuldner vorladen und verhören lassen, um Vermögenswerte offenzulegen.
Ausweisdokumente sicherstellen, um eine Flucht ins Ausland zu verhindern.
Fazit
Der persönliche Arrest nach § 918 ZPO ist ein effektives Mittel gegen ermittelte Kryptobetrüger und Schuldner in Deutschland – insbesondere dann, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, um Vermögenswerte zu sichern oder Fluchtgefahr zu verhindern. Entscheidend ist jedoch eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags sowie die Glaubhaftmachung aller relevanten Umstände.
Opfer sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen und alle verfügbaren Beweise sichern – denn je schneller ein Verfahren eingeleitet wird, desto höher sind die Chancen auf Erfolg! Sind Sie Opfer von Kryptobetrug geworden? Melden Sie Ihren Fall kostenlos bei der Kryptobetrugshilfe.de . Haben Sie v.a. rechtliche Fragen – dann nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.